Reisestornierungen  

 

Reisestornierungen sind ein derzeit viel diskutiertes Thema. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Pauschal- und Individualreisen sowie Stornierung durch den Reiseanbieter und den Reisenden.

Eine Pauschalreise ist eine Reise, bei der der Kunde eine Reise bei einem Reiseveranstalter oder Reisevermittler bucht, die mindestens 2 Elemente der Gesamtheit der Reise (z.B. Flug und Hotel) umfasst. Dabei muss es sich um die Gesamtheit des Reisepaketes aus objektiver Sicht des Reisenden handeln. Bucht jemand beispielsweise in einem Reisebüro den Flug gesondert zum Hotel bestehen Probleme, dies als Pauschal- und nicht als Individualreise gelten zu lassen.

Soweit für eine Region eine Reisewarnung ausgesprochen wird, erleichtern sich  die Stornierungsbedingungen. Das behördliche Reiseverbot gilt als höhere Gewalt. Somit können Reisen auch kurzfristig storniert werden. Pauschalreisende erhalten ihren Reisepreis in dem Fall vollständig zurück. Aufgrund der Reisewarnung gilt diese Rechtsfolge auch für Individualreisende, wenn sie nach deutschem Recht gebucht haben. Buchungen im Ausland sind nach dortigem Recht zu beurteilen.

Wird jedoch, wie z.Zt. üblich eine Region nur als Risikogebiet ausgewiesen, ist das Reisen objektiv noch möglich, nur mit den Einschränkungen des jeweiligen Landes und der nachfolgenden Quarantäne- bzw. Testpflicht. Hierzu hat das AG Frankfurt a.M. entscheiden, dass bei einem Rücktritt die Reisewarnung keine Voraussetzung ist, es genügen die zu erwartenden Einschränkungen der Reise aufgrund der Gefahr der Verbreitung der Corona-Pandemie.

Individualreisende müssen jedoch genau schauen, was in ihren Verträgen bzw. Reisebedingungen steht. Enthalten diese konkrete Stornierungsfristen, sind selbige einzuhalten. Für einen Reiserücktritt hat der Anbieter trotzdem einen angemessenen Anspruch auf Entschädigung. Dieser muss gestaffelt in den Vertrags- und Reisebedingungen enthalten sein.  Für Inlandsreisen in Dtl. sind die Reisebeschränkungen der Landes- und Bundesregierung maßgeblich.

Tritt der Reiseveranstalter oder -anbieter von der Reiseleistung zurück, muss er dem Kunden den gesamten Reisepreis erstatten. Der Reisende muss sich nicht auf einen Gutschein o.ä. einlassen. Die Bundesregierung will letzteres zwar derzeit einführen, die Entscheidung darüber liegt jedoch zurzeit beim Europäischen Gerichtshof.

Die Frist für die Rückerstattung geleisteter Anzahlungen ist bei Pauschalreisen auf 14 Tage und für Individualreisende auf 7 Tage nach dem Rücktritt festgelegt.

 

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